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Piratenpartei fordert Kürzung der Laufzeit von Leistungsschutzrechten on Dez2 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 2.12.2009

Es wird erwartet, dass der Ministerrat der Europäischen Union am morgigen 3. Dezember Veränderungen der Leistungsschutzrechte beschließt. Die Piratenpartei Deutschland hofft, dass es dabei nicht zu der erwarteten Verlängerung dieser verwandten Schutzrechte auf 95 Jahre kommt. Die einzigen, die davon profitieren würden, wären die Verwertungsgesellschaften. Die freie Verbreitung von Kultur und Wissen würde stärker eingeschränkt werden.
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Die bevorstehende Neuregelung verfolgt verschiedene Ziele. Laut Aussage des EU-Parlaments soll unter anderem der Schutz von Autoren und Künstlern angeglichen und deren Entlohnung verbessert werden, um beispielsweise Musik zu gerechteren Preisen anbieten zu können. Außerdem sollen durch die Gesetzesänderungen diesbezügliche Diskrepanzen zwischen der EU und den USA beseitigt werden.

Allerdings werden die Zusammenhänge nicht klar. Die wenigsten Künstler dürften von einer auf 95 Jahre erhöhten Schutzfrist profitieren und ihre Entlohnung wird daher nicht verbessert. Ein Einfluß der Änderungen auf die Preise für Endkunden ist nicht ersichtlich, außer dass diese länger für die Werke zahlen müssen.

Die Piratenpartei fordert, dass die die Dauer der Leistungsschutzrechte deutlich verkürzt wird. Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die kommende Landtagswahl in NRW, meint dazu: »Viele Experten sind sich einig, dass der jetzige Zeitraum der Schutzrechte schon zu lang ist. Eine weitere Verlängerung schafft keinen Anreiz für neue Leistungen. Allein die Zusicherung, dass ein Künstler länger von seinen Werken profitieren könnte oder es nach seinem Tod ein anderer kann, wird ihn nicht zur Kreativität animieren. Momentan würden nur die Verwerter von einer Verlängerung der Schutzfristen profitieren, da sie im Besitz von sehr alten Rechten sind, mit denen sie nun wieder Geld verdienen könnten.«


Quellen:

http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5667672
http://www.europarl.europa.eu/oeil/OpenDetailFiche.do?ficheId=1565&language=en


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland


Weitere Informationen:

Verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte beinhalten künstlerische, wissenschaftliche und gewerbliche Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen sind. Somit unterliegen sie nicht dem urheberrechtlichen Schutz. Die Schutzdauer und der Schutzumfang bleiben bisher meist deutlich hinter dem des Urheberrechts zurück. Unter die verwandten Schutzrechte fallen unter anderem wissenschaftliche Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke, wie beispielsweise Editionen oder Aufzeichnungen von Sendeunternehmen und ausübenden Künstlern. In Deutschland sind die Fristen bisher im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt.

In der morgigen Diskussion stehen verschiedene Vorschläge zur Debatte. Neben der Möglichkeit, die bisherigen Gesetze bestehen zu lassen, wird über eine Verlängerung der Dauer der Schutzrechte nachgedacht. Außer einer generellen Ausdehnung auf 95 Jahre könnte diese auch auf die Lebzeit des Künstlers beschränkt werden. Dabei würden allerdings Probleme entstehen, wenn mehrere Personen an einem Werk beteiligt sind.

Aber auch Veränderungen unter Beibehaltung der bisherigen Frist von 50 Jahren werden diskutiert. So könnten die “moralischen Rechte” der Künstler gestärkt werden, um eine missbräuchliche Verwendung ihrer Werke zu verhindern. Daneben wäre es möglich, eine gesetzlich gesicherte Entschädigung einzuführen, wenn Kreative ihre Rechte an Verwertungsgesellschaften übertragen. Außerdem ist eine “use it or lose it”-Regelung im Gespräch, bei der die Besitzer der Rechte diese verlieren, wenn sie nicht verwendet werden. Somit könnte ein Kreativer zu einem anderen Verwerter wechseln, wenn der bisherige seine Werke nicht mehr nutzt. Verschiedene EU-Staaten versuchen eine entsprechende Gesetzgebung gerade für die Rechte von Autoren und Künstlern durchzusetzen.

Eine weitere Alternative der Neuregelung wäre die Schaffung eines Fonds. Aus diesem würden Künstler finanziert werden, die eine einmalige Bezahlung für eine Leistung erhalten haben. Ein Beispiel wäre der aufgezeichnete Auftritt eines Musikers. Wenn die entsprechende Aufnahme von einer Plattenfirma vermarktet wird und diese somit Rechte daran erhält, müsste sie Geld in den Fond einzahlen.

Derzeit wird von den Ministern die Verlängerung der verwandten Schutzrechte auf 95 Jahre favorisiert. Damit verbunden könnte auch das “use it or lose it”-Prinzip und der erwähnte Fond zum Tragen kommen.


Piratenpartei gegen den Abmahnwahn on Nov30 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 1.12.2009

cc by Piratenpartei DarmstadtDie Abmahnindustrie gewinnt in Deutschland immer mehr an Einfluss. Für Rechteinhaber ist es mittlerweile gewinnbringender, Geld durch Abmahnungen zu verdienen, als durch den Verkauf ihrer Werke. Kritiker dieser rechtlich teilweise sehr bedenklichen Geschäftspraktiken werden von den Verantwortlichen ebenfalls abgemahnt. Doch der Widerstand wächst. Interne Firmendokumente über die Arbeitsweisen der Abmahner sind im Internet öffentlich geworden, in Darmstadt wurde ein Flashmob gegen die Firma DigiProtect organisiert und von dem Newsportal gulli.com wurde Strafanzeige gegen die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Kornmeier & Partner erstattet.
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Die Piratenpartei Deutschland, deren Parteiprogramm Bürgerrechte und freie Informationsbeschaffung im Internet als zentrale Punkte beinhaltet, sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken zu informieren. Die gesammelten Fakten über die Firma DigiProtect und die Kanzlei Kornmeier & Partner werden in einem Artikel auf der Webseite der Partei detailliert dargestellt [1]. Dieser wird unter Umständen zu einer Abmahnung und einem Prozess gegen die Piratenpartei führen [2].

Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf freie Nutzung der erworbenen Werke gestärkt wird. Dazu gehört zum Beispiel die Privatkopie. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteindustrie und fragwürdig motivierte Rechtsanwälte. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Der Gesetzgeber muss dieser Praxis schnellstmöglich einen Riegel vorschieben.

Auch die Methoden, mit denen sich Abmahnvereine die Daten ihrer Opfer beschaffen und die im besten Fall hart an der Grenze der Legalität sind, müssen unterbunden und der Bürger vor einer de facto Kriminalisierung durch die Rechteinhaber geschützt werden.

»Die Rechteverwerter (EMI, BMG, Sony Music, Universal Music, Warner Music, GEMA etc.) versuchen gerade eifrig, durch Manipulation der Politik aus dem Internet ein total-überwachtes Medium zu machen. Der Fall Kornmeier und DigiProtect veranschaulicht die perfiden Strukturen hinter dem Abmahnwahnsinn. Die Urheberrechtsgesetze machen es möglich und die andauernde Litanei über das “geistige Eigentum”, welches zu schützen sich der Staat nun als hehres Ziel auf die Fahnen geschrieben hat, soll diesen Auswuchs des gelebten Faustrechts rechtfertigen.« sagt Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Deutschland. »Die Uneinsichtigkeit dieser Konzerne wird auch ihr Untergang sein. In dem All-to-All-Medium Internet gewinnt der, der es annimmt wie es ist und nicht versucht, es seinen veralteten Geschäftsmodellen anzupassen. Es gibt Beispiele, wie iTunes und Amazon, die aufzeigen, wie im Internet Geld zu verdienen ist, ohne die Kundschaft zu verklagen. Wir werden die Machenschaften der Verwertungslobby in Zukunft noch genauer im Auge behalten.«

Quellen:

[1] http://www.piratenpartei.de/09-11-30-Deutsches-Recht-gilt-auch-fuer-Rechtsanwaelte
[2] http://www.telemedicus.info/article/1593-Piratenpartei-vs-Abmahnanwaelte.html


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Bundesregierung ebnet den Weg für die Verteilung europäischer Bankdaten on Nov30 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 30.11.2009

Die Bundesregierung hat durch ihre heutige Enthaltung den Weg für das umstrittene SWIFT-Abkommen freigemacht, das die Weitergabe von europäischen Bankdaten an die USA regeln soll. Mit dieser Entscheidung beginnt der Ausverkauf des europäischen Datenschutzes.

Die Piratenpartei Deutschland kritisiert diese Enthaltung aufs Schärfste. Die Bundesregierung wusste, dass sie gegen das Abkommen stimmen muss, um dessen Durchsetzung zu verhindern. Eine Enthaltung war dafür nicht ausreichend. Aber der Regierungskoalition war das Verhältnis zu den USA wichtiger als die Bürgerrechte der eigenen Bevölkerung.
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»Es ist schon schlimm genug, dass Zahlungsdaten von EU-Bürgern an die USA übermittelt werden, aber dass dies dann auch noch zu solchen Bedingungen geschieht, ist eine Sauerei.« so Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Es gibt weder Richtervorbehalte, noch Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen das Ausspionieren zur Wehr zu setzen. Die Daten können von den USA auch ohne den nötigen Datenschutz an Drittstaaten weitergegeben werden. Die EU hat Washington hier ohne jegliche Notwendigkeit einen Freibrief für die umfassende Überwachung des europäischen Zahlungsverkehrs ausgestellt.«

Besonders heikel ist die deutsche Enthaltung, da die mitregierende FDP während des Wahlkampfes ein Umdenken beim Thema Datenschutz versprochen hat. Der Koalitionsvertrag schließt das SWIFT-Abkommen in der jetzigen Form explizit aus. »Die Liberalen haben die Hoffnungen, die viele deutsche Bürgerrechtler in sie hatten, schwer enttäuscht.« so Popp weiter. »Die FDP hat damit die alten Ideale, die sie wiederentdeckt haben wollte, sehr schnell auf dem Altar ihrer Klientel-Politik geopfert und die Bürger müssen es nun ausbaden.«


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Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte on Nov30 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. “Turn Piracy into Profit” ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.
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Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.

Die Rechteinhaber

Ein Rechteinhaber, der eine Verletzung seiner Rechte feststellt, möchte natürlich möglichst risikofrei eine Entschädigung erhalten. Juristisch ist dies eigentlich nicht möglich, da bei einer Abmahnung immer die Gefahr besteht, auf den Kosten sitzenzubleiben. Eine Abmahnung darf auch nicht dazu dienen, Umsätze zu generieren.

Und doch sind die risikofreien und gewinnbringenden Abmahnungen gängige Praxis. Einen entsprechenden Service bietet beispielsweise die Darmstädter Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.). Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei Downloadportalen. D.R.S. verspricht »Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber«.

D.R.S. wird von der Medienfirma thehackercompanygmbh vertreten. Auf deren Webseite werden daher auch die Vorteile von D.R.S. vorgestellt. Darunter fand sich auch eine mittlerweile gelöschte Präsentation vom Februar 2009. Diese zeigt eine Beispielrechnung, die auf einfache Weise darstellt, wie Rechteinhaber durch Abmahnungen Geld verdienen können.

Die Kosten für die Abgemahnten betragen »gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro«. Davon erhält der »Rechteinhaber 20 %« sofern der Abgemahnte bezahlt. »Die Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25 %.« Im folgenden wird in der Präsentation ein Vergleich des Ertrags durch legale und illegale Downloads gezeigt. Pro verkauftem legalen Download erhält ein Rechteinhaber netto 60 Cent. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, sind es hingegen 90 Euro. Die Schlußfolgerung ist: »Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.«

Mit einer Abmahnung kann ein Rechteinhaber also 150 Mal mehr Geld erwirtschaften als durch den legalen Verkauf. Es liegt somit auf der Hand, dass er versuchen wird, seine geschützten Werke zur illegalen Verbreitung zur Verfügung zu stellen.

Die Betrüger

Die am meisten Begünstigten im Abmahngeschäft sind die Anwaltskanzleien. Eine der in diesem Bereich in Deutschland bekanntesten Vertreter ist die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner. Sie vertritt unter anderem die Firma DigiProtect, die Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. DigiProtect wurde 2006 durch den Musiker Moses Pelham gegründet und ist zuständig für die Verteidigung verletzter Urheberrechte. Die Firma schließt mit Rechteinhabern Vereinbarungen, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, wenn Rechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken festgestellt werden.

Kürzlich ist ein vom 19. März 2008 stammendes Fax der Kanzlei Kornmeier & Partner auf wikileaks.org veröffentlicht worden, in dem sich der Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier gegenüber seinem britischen Kollegen Brian Miller von der Kanzlei Davenport Lyons über verschiedene Details des Vertrages mit DigiProtect äußert. Demnach erhält Davenport Lyons 37,5 % der im Rahmen von Rechtsverfolgungen erzielten Einnahmen. Weiter heißt es, dass Davenport Lyons ein Ziel von 25.000 IP-Adressen pro Jahr anstrebt, wovon allein DigiProtect 12.000 liefern will.

Weitaus interessanter ist, dass Kornmeier in dem Fax darauf hinweist, dass DigiProtect in seinen Verträgen mit den vertretenen Rechteinhabern keine Klausel hat, die diese zu Zahlungen bei strittigen Angelegenheiten verpflichtet. Wörtlich heißt es: »The whole project is a “no cost”-project for the original right holders.« Daher könne DigiProtect auch unmöglich Zahlungen gegenüber Kornmeier in bestimmter Höhe garantieren. Da DigiProtect aber gute Arbeit leistet, sei das Geschäft nach wie vor profitabel.

Es handelt sich somit um ein Projekt, bei dem keiner der Teilnehmer den anderen mit irgendwelchen Kosten belästigt. Das bedeutet, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner der Firma DigiProtect keine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, sondern nur ein reines Erfolgshonorar erhält. Ein solches darf nach deutschem Recht aber nur im Einzelfall vereinbart werden und DigiProtect müsste außerdem aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten worden sein. Dies wäre allerdings schwer zu begründen. Außerdem handelt es sich nicht um die im Gesetz geforderten Einzelfälle, da die Rahmenverträge für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gültig sind.

Im konkreten Fall verläuft eine Abmahnung nach dem Schema, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst von dem Abgemahnten eine Summe von 400 bis 600 Euro zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten verlangt. Wenn der Abgemahnte diese Kosten nicht akzeptiert, fordert die Kanzlei sie nochmals ein und weist explizit auf das Rechtanwaltsvergütungsgesetz hin. Regelmäßig wird dann auf Basis dieses Gesetzes ein Anwaltshonorar von 651,80 Euro gefordert. Entsprechende Schreiben liegen dem Rechtsanwalt Thomas Stadler vor, der als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz zahlreiche Abgemahnte vertritt.

Im Februar hieß es in einer entsprechenden Abmahnung im genauen Wortlaut: »Ihre Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (…) Falls dieser Betrag nicht bis zum (…) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (…) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen.«

Im November wurde schon eine abgeschwächte Version verwendet, die nicht mehr so explizit auf das RVG verweist: »Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (…)
Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Streitwert: EUR 10.000,00
1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80
Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00
Gesamtsumme: EUR 651,80
«

Aber weder dem Rechteinhaber noch DigiProtect sind aufgrund der im Vorfeld geschlossenen Erfolgshonorarvereinbarung Anwaltskosten entstanden. Somit ist DigiProtect auch nicht berechtigt, eine Erstattung dieser Kosten von den Abgemahnten zu verlangen. Es handelt sich schlichtweg um (versuchten) Betrug. Doch damit nicht genug, denn bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, da aufgrund der Erfolgshonorarvereinbarung eine Unterschreitung der Mindestsätze nach dem RVG vorliegt. Damit wären alle Anwaltskanzleien zu einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner berechtigt.

Die Rechtsverdreher

Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner ist sehr bemüht, ihre zweifelhaften Geschäftspraktiken nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Dies bekam kürzlich auch der Anwalt Thomas Stadler zu spüren. Er erhielt eine Abmahnung von der Kanzlei, die besagt, dass Stadler es unterlassen soll, zu behaupten, dass er im Besitz des erwähnten Schreibens der Kanzlei Kornmeier ist, in welchem die Kanzlei Anwaltskosten nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz geltend machen würde. Außerdem soll er nicht weiter behaupten, dass die Kanzlei Kornmeier sich ausdrücklich darauf beruft, dass die seiner abgemahnten Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.

Die Anwälte der Abmahnkanzlei behaupten stattdessen, dass die Gebühren nach dem Vergütungsgesetz nicht geltend gemacht würden. Sie werden nur in Aussicht gestellt, wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Folglich entstehen die angeforderten Anwaltsgebühren erst in dem Augenblick, in dem sie eingeklagt werden. Diese Argumentation ist juristisch aber mehr als fragwürdig, weil der Erstattungsanspruch ja nicht dadurch entstehen kann, dass er gerichtlich geltend gemacht wird. Warum soll nun ein Abgemahnter Anwaltsgebühren bezahlen, wenn diese nach dem RVG eigentlich gar nicht anfallen?

Der Gegenstandswert der Abmahnung gegen Stadler beträgt stolze 250.000 Euro. Die Kanzlei Kornmeier sieht sich durch Stadlers Äußerungen ungerecht dargestellt. Im Falle des Verstoßes soll Stadler eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro zahlen.

Die Firma DigiProtect hat sich kürzlich im Rahmen einer Pressemitteilung zu dem öffentlich gewordenen Fax geäußert, dessen Authentizität sie keinesfalls abstreitet. Neben vielen leeren Floskeln enthält die Mitteilung auch durchaus interessante Punkte: »DigiProtect tritt prinzipiell gegenüber Abzumahnenden konsensorientiert auf, indem es diesen bei der ersten Kontaktaufnahme mittels einer Abmahnung eine Einigung auf dem Vergleichswege anbietet.« Die Höhe dieses Vergleichsbetrages liegt bei Filmen und Musik in der Regel bei den erwähnten 400 bis 600 Euro, bei Pornos ist es meistens mehr. Weiter heißt es: »Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können.«

Dieser Satz unterstreicht nun in gewisser Weise die Erfolgshonorarvereinbarung. Es gibt keine Verpflichtung, dass die Rechteinhaber die Anwaltsgebühren selbst erstatten müssen, wenn die Abgemahnten dem Vergleich nicht zustimmen. Sollten die Abgemahnten allerdings nicht sofort zahlen, wird ihnen schnell mit Streitwerten bis zu 10.000 Euro pro Lied oder Film gedroht. Dabei entstehen dann plötzlich Anwaltsgebühren von 5.000 bis 10.000 Euro.

Laut der Mitteilung von DigiProtect sind aber bereits durch das Vergleichsangebot von 400 bis 600 Euro die Kosten der Anwälte gedeckt. Höhere Ansprüche bestehen aufgrund der Honorarabsprachen schlichtweg nicht, aber trotzdem wird damit gedroht.

Im letzten Punkt der Pressemitteilung heißt es: »Die von uns mandatierten Anwaltskanzleien liquidieren ihre Kosten und ihr Honorar in jedem Fall in einwandfreier Form gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.« Genau das muss man aber bezweifeln, denn in jedem Fall, in dem der Abgemahnte nicht bezahlt, müsste die Kanzlei den Betrag von 651,80 Euro von DigiProtect einfordern. Geht man davon aus, dass 50 % der Abgemahnten die Pauschale von 450 Euro bezahlen (tatsächlich sind es eher weniger), dann würde das bedeuten, dass DigiProtect für die restlichen 50 % die 651,80 Euro an die Kanzlei bezahlen müsste. DigiProtect würde damit allerdings mehr an Anwaltskosten ausgeben, als man insgesamt überhaupt einnimmt. Bereits deshalb muss jedem, der die Grundrechenarten beherrscht, klar sein, dass das Geschäftsmodell nur dann funktioniert, wenn (unzulässige) Erfolgshonorarvereinbarungen geschlossen werden.

Die Abgemahnten

Eine Erklärung, wie man am besten mit einer Abmahnung umgehen sollte, liefert die Kanzlei Davenport Lyons unfreiwillig selbst. In einem internen Dokument, das kürzlich auf wikileaks.org veröffentlicht wurde, ist beschrieben, wie Abgemahnte von der Kanzlei nach einem Ratingsystem aussortiert werden. Dabei werden verschiedene Punkte betrachtet, die für das weitere Vorgehen bei der Abmahnung für die Kanzlei von Bedeutung sind.

Punkt eins erfasst, wie sich der Abgemahnte zu der Schuldfrage äußert. Mögliche Wahlmöglichkeiten sind beispielsweise, dass er sich schuldig oder unschuldig bekennt oder zur Sache schweigt. Der zweite Punkt prüft, wie der Angeschuldigte versucht, die Abmahnung zu entkräften. Hier werden zahlreiche mögliche Argumente vorgeschlagen. Punkt drei zielt grob auf die Lebensumstände des Abgemahnten. Punkt vier dient zur Feststellung, ob ein Anwalt die Vertretung des Abgemahnten übernommen hat. Falls die Abmahnungen unzustellbar sind oder der Abgemahnte um Ratenzahlung bittet, wird dies neben anderen Details im Punkt 5 beschrieben. Punkt 6 sagt kurz und knapp, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden sollten oder ob es besser wäre darauf zu verzichten.

Außerdem enthält das Dokument Informationen darüber, ob eine Klage gegen den Abgemahnten sinnvoll ist und wie groß die Aussicht auf den Gewinn der Klage ist. Dabei werden Werte aus einer Skala von 1 bis 10 (Action Points) vergeben, die Aussagen über die Notwendigkeit einer Klage geben. Hohe Werte sprechen für, niedrige gegen eine Klage.

Dieses Dokument beweist, dass ein Abgemahnter sein weiteres Vorgehen sehr genau planen muss. In einem der Gulli-Redaktion vorliegendem Beispiel bestritt der Inhaber eines Anschlusses und Empfänger der Abmahnung die Tat. Er behauptete, dass das Werk, für dessen Download er abgemahnt wurde, sich nicht auf seiner Festplatte befindet. Sein Computer wurde möglicherweise gehackt. Dafür wurden 5 Action Points vergeben. In einem anderen Fall hatte die britische Kanzlei Lawdit die Vertretung eines Beschuldigten übernommen. Hierbei sank die Punktzahl auf 3.

Die Beispiele zeigen, dass Stillschweigen oder Abstreiten der Tat und das Hinzuziehen einer Rechtsvertretung sich durchaus positiv für den Abgemahnten auswirken. Als Beschuldigter sollte man daher zunächst nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren. Dadurch kann eine einstweilige Verfügung verhindert werden und der Streitwert auf die reinen Kosten der Abmahnung reduziert werden. Weitere Informationen zur Sache sollten nicht an die Kläger weitergegeben werden. Auch das Hinzuziehen eines qualifizierten Rechtsbeistands scheint sich sehr positiv auszuwirken. Genauere Ratschläge für das bestmögliche Vorgehen können Betroffene durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. oder die Initiative Abmahnwahn-Dreipage erhalten. Dort findet sich auch das Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Die Verantwortlichen

Es liegt nun vor allem in der Hand des Gesetzgebers die Regelungen bezüglich der Abmahnkosten und des Auskunftsanspruchs so anzupassen, dass Vorgehensweisen, wie die von DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier & Partner genutzten, nicht mehr möglich sind. Deren Geschäftsmodell ist nur durch die Neuregelung des Urheberrechts ermöglicht worden. Der darin enthaltenen Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch richterliche Anordnung (§ 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG) kommen einige Gerichte, insbesondere das Landgericht Köln, durch automatisierte Massenverfahren nach. Die gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro zum Schutze der Abgemahnten erweist sich in diesem Zusammenhang als nutzlos.

Nach dem Bekanntwerden der Geschäftspraktiken von DigiProtect fordern die ersten Abgemahnten von der Kanzlei Kornmeier & Partner nun Bestätigungen ein, ob ein Erfolgshonorar vereinbart ist und auch gezahlt wird.

Das Newsportal gulli.com hat kürzlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner erstattet, da diese sich durch ihre Geschäftspraktiken vermutlich strafbar gemacht hat.


Quellen und weiterführende Links:

Davenport Lyons and Kornmeier Monetary and Working Correspondence, 19 Mar 2008
Davenport Lyons and DigiProtect Actionpoints for filesharers, 14 Jan 2009
DigiRights Solutions Praesentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnungverfahren, 02 February 2009

Digi Right Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Der DigiProtect-Leak: Infos zur Artikelreihe
DigiProtect: Geld regiert die Abmahn-Welt?
DigiProtect: Wurde Logistep abgezogen?
DigiProtect: Action Points & Klagefreudigkeit
Davenport Lyons: Wer ist Terence Tsang
DigiProtect: Rechtsanwalt Stadler im Gespräch
gulli erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier

Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnungen
Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier – eine juristische Analyse
Filesharing-Abmahner im Zwielicht: DigiProtect und Kornmeier
Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogeintrag abmahnen

Abmahnanwälte verraten sich selbst
DigiProtect sagt, wie es ist
Gute Zeichen!!


Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar
Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Piratenpartei Deutschland


Angriff der CDU auf die Rundfunkfreiheit on Nov27 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 27.11.2009

Nikolaus Brender // Foto/Quelle: ZDF / C. Sauerbrei - http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=111Der Vertrag von Nikolaus Brender, dem Chefredakteur des ZDFs, wurde heute nach einer Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates nicht verlängert. Dieses Gremium ist mehrheitlich aus dem Lager der CDU besetzt, der Brenders unabhängige Art des Journalismus schon lange ein Dorn im Auge war. Der Chefredakteur widersetzte sich stets der parteipolitischen Einflussnahme auf seinen Sender.

Die Piratenpartei Deutschland ist entsetzt über diese Entscheidung. Hier wurde ein Chefredakteur aus dem Amt gedrängt, der nicht nach den Regeln der CDU spielen wollte. Dies widerspricht den Grundsätzen unserer Demokratie. Keine Partei hat ein Recht darauf, auf diese Weise die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland zu beeinflussen.
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Brender ist seit zehn Jahren Chefredakteur des ZDF. Dass er sich dabei stets für eine parteiunabhängige Berichterstattung einsetzte, passte der CDU schon seit Beginn seiner Tätigkeit nicht. Federführend bei der Kritik an Brender war Hessens CDU-Ministerpräsident Roland Koch, der selbst Mitglied des ZDF-Verwaltungsrates ist.

Am heutigen Freitag wurde über Brenders Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre abgestimmt. Der Verwaltungsrat, der aus 14 Mitgliedern besteht, setzt sich zum überwiegenden Teil aus Mitgliedern der CDU zusammen, nur fünf Vertreter kommen aus den Reihen der SPD. Als vorgeblicher Grund für Benders Kündigung wurden die schlechten Einschaltquoten des Nachrichtenmagazins “heute” im Jahre 2008 genannt, die angeblich hinter denen von “RTL Aktuell” lagen. Allerdings beruht diese Aussage nicht einmal auf der Wahrheit [1].

Es ist auch nicht die eigentliche Aufgabe des Verwaltungsrates, Personalentscheidungen zu treffen. Dafür ist der Intendant Markus Schächter zuständig, der zwar eine Verlängerung von Brenders Vertrag forderte, aber sich gegen die CDU-Übermacht nicht durchsetzen konnte.

Bereits im Vorfeld der heutigen Abstimmung kritisierten 35 renommierte Staatsrechtler in einem offenen Brief den Versuch der CDU, Brender aus seinem Amt zu drängen. Sie erklärten »die Angelegenheit zum Verfassungsrechtsfall«.

»Heutzutage werden Meinungen gemacht und nicht gebildet. Und dass derjenige, der die Meinungen macht, auch die Macht hat, geht im Tagesgeschäft nur allzu leicht unter.« sagt Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei. »Ein Verwaltungsrat, der solch wichtige Entscheidungen trifft, muss völlig unabhängig von parteilichen Einflüssen sein. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden sonst häppchenweise zum Staatsfernsehen. Das ZDF darf keine Dauer-Koch-Sendung werden.«

Quelle:

[1] http://satundkabel.magnus.de/artikel/tv-nachrichten-rtl-sieht-sich-vor-heute-im-zdf-ohne-3sat-zuschauer.html


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Piratenpartei erhält den Politikaward 2009 on Nov26 2009

by Simon Lange | ˜ Kommentare deaktiviert

Dr. Hajo Schumacher überreicht den Politikaward 2009 an Jens Seipenbusch // Foto/Quelle: Moritz Vennemann / Helios Media GmbH - http://www.politikaward.de/presse/index.phpDie Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den Bundesvorsitzenden Jens Seipenbusch, erhielt am gestrigen Abend in einem feierlichen Rahmenprogramm von Dr. Hajo Schumacher die begehrte Auszeichnung Politikaward 2009 überreicht.

Laut Schumacher wird normalerweise innerhalb der Jury heftig über die Nominierten diskutiert. Es gab allerdings eine »erschreckende Harmonie« darüber, dass die Piratenpartei für ihre politische Kampagne einen Preis erhalten muß. Die Jury beschloß die Auszeichnung einstimmig. Das besondere ist, dass es sich um einen Sonderpreis in der Kategorie “Kampagnen von politischen Institutionen” handelt, der ohne Nominierung zustande gekommen ist.

In einem zweiminütigen Gespräch mit Moderator Steffen Hallaschka führte Jens Seipenbusch die Vorzüge piratiger Politik aus. So sagte Jens Seipenbusch: »Wir machen ganz bewußt keinen Wahlkampf der Köpfe, sondern – wie wir es auch immer gesagt haben – einen Wahlkampf der Themen und Inhalte. Deshalb hat man auch mein Gesicht auf keinem Wahlplakat gesehen. Dieser Preis zeigt uns, dass wir mit unserer neuen Art der Politik auf dem richtigen Weg sind. Interne und öffentliche Kommunikation ist in unserer Partei sehr wichtig. Die Ideen für unserem Wahlkampf wurden gemeinsam von unseren Mitgliedern entwickelt.«
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Der Politikaward – die renommierteste Auszeichnung für Arbeiten aus dem Bereich der politischen Kommunikation – wurde am 25. November 2009 zum siebten Mal verliehen. Er prämiert sowohl Politiker als auch Profis der Kommunikationsbranche für ihre Leistungen in Wahlkämpfen und für politische Kampagnen.

Der Politikaward ehrt dabei die herausragendsten Kampagnen, die erfolgreichsten Akteure und zukunftsweisende Arbeiten der politischen Kommunikation. Dadurch soll die Professionalisierung der politischen Kommunikation gefördert werden.

Zur Galaveranstaltung im TIPI am Kanzleramt erschienen wieder mehrere hundert Gäste, darunter Größen aus Politik und Kommunikation, sowie aus Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Veranstaltung führte der Moderator Steffen Hallaschka.


Geheime Tricks bei der Durchsetzung des SWIFT-Abkommens on Nov25 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 25.11.2009

Die EU-Kommision bzw. der Innenkommissar Jaques Barrot bemühen sich derzeit, das Anfang November entworfene SWIFT-Abkommen [1] mit ungewöhnlichen Methoden kurzfristig durchzusetzen. Durch dieses Abkommen sollen die USA weiterhin ermächtigt werden, auf Überweisungsdaten ausländischer Banken zuzugreifen. Mehrere europäische Regierungen wehren sich gegen dieses Vorhaben. Ein jetzt durch netzpolitik.org öffentlich gewordenes Dokument [2-3] zeigt die Tricks, mit denen versucht wird, diese Staaten nun doch zur Zustimmung zu bewegen. Die Eile ist geboten: Am 1. Dezember tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft und das Europäische Parlament hätte ab diesem Zeitpunkt ein Veto-Recht gegen das Abkommen.
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Die Piratenpartei Deutschland spricht sich entschieden gegen das SWIFT-Abkommen aus. Die US-Behörden haben seit dem 11. September 2001 in Deutschland Befugnisse, wie sie nicht einmal deutsche Sicherheitsbehörden besitzen. Das verstößt gegen die Verfassung. Die SWIFT-Daten werden ohne Kontrolle von Datenschutzbeauftragten und ohne richterlichen Vorbehalt zur Verfügung gestellt. Es ist untragbar, dass diese Mißachtung des Datenschutzes fortgeführt wird.

Bisher hatten die USA als Standort der Hauptserver nahezu uneingeschränkten Zugriff auf die Datenbanken von SWIFT. Daher war es den dortigen Behörden möglich, auf die Überweisungsdaten von 8300 Banken aus mehr als 200 Ländern zuzugreifen. Zum Ende dieses Jahres werden die Server nach Europa verlagert – die USA jedoch wollen ihr Zugriffsrecht nicht verlieren. Vertreter des EU-Ministerrates für Justiz und Inneres haben zu diesem Zweck ein Abkommen erstellt, dem die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen. Laut dem Entwurf würden die USA weiterhin Zugriff auf verschiedene Informationen bekommen, die in Zusammenhang mit internationalen Finanztransaktionen stehen. Dazu zählen zahlreiche Details über Urheber und Empfänger, wie Namen, Kontonummern, Adressen und persönliche Identifikationsnummern. Diese Daten sollen angeblich dazu dienen, den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen.

Mit dem Dokument, das jetzt an die Öffentlichkeit gelangte, sollten Zweifler von der Notwendigkeit des Abkommens überzeugt werden. Dazu werden beispielsweise Szenarien aufgeführt, bei denen die SWIFT-Daten angeblich zum Aufklären schwerer Verbrechen geführt haben. Allerdings wird dabei nicht klar, was die Daten in dem jeweiligen Zusammenhang bedeuteten. Ihre Notwendigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Außerdem wird in dem Dokument behauptet, dass das Abkommen im Einklang mit dem Europäischen Parlament entstanden sei. Dies ist aber nicht der Fall, die Vertreter der EU-Regierungen wurden schlichtweg angelogen [4].

Da Deutschland neben Österreich, Italien und Griechenland bisher zu den Ländern gehört, die sich gegen das Abkommen aussprechen, hofft die Piratenpartei, dass die entsprechenden Landesvertreter standhaft bleiben und sich nicht doch noch in letzter Minute entscheiden, dem Abkommen zuzustimmen.

Quellen:

[1] http://www.netzpolitik.org/wp-upload/SWIFT-Abkommen-2009-11-10.pdf
[2] http://www.netzpolitik.org/wp-upload/COM-FAQ-Swift-2009-11-20.pdf
[3] http://www.netzpolitik.org/2009/geheimes-dokument-zeigt-die-schmutzigen-tricks-bei-den-swift-verhandlungen/
[4] http://bendrath.blogspot.com/2009/11/swift-agreement-not-in-line-with.html


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Internetzensur – betriebsbereite Infrastruktur – zunehmende Forderungen on Nov24 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 24.11.2009
Zensur / 'http://www.flickr.com/photos/widderson/553145546/' (cc)
Es wurde schon länger angenommen und nun bestätigen auf Wikileaks aufgetauchte Prozessunterlagen [1], dass die Internet-Provider technisch dazu bereit sind, mit der Sperrung von Webseiten zu beginnen. Sollte es dazu kommen, werden höchstwahrscheinlich nicht nur Seiten betroffen sein, die kinderpornographische Inhalte anbieten. Anfang November veröffentlichte beispielsweise die Junge Union ein Papier, das die Sperrung von Internetinhalten mit islamistischer Propaganda fordert [2]. Außerdem trafen sich kürzlich mehrere Anti-Piraterie-Verbände, um über mögliche Sperrungen von Internetseiten zu diskutieren, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten [3].
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Die Piratenpartei Deutschland weist zum wiederholten Male darauf hin, dass Zensur in unserer Demokratie keinen Platz hat. Die Zugangssperren werden von Experten aufgrund ihrer Wirkungslosigkeit abgelehnt. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen entfernt und nicht gesperrt werden.

Der Provider Arcor hatte bereits im September 2007 gezeigt, dass er über die Strukturen zum Sperren von Internetinhalten verfügt und seinen Kunden den Zugang zu verschiedenen Seiten mit pornographischem Material verwehrt. Bei der damals erfolgten Sperrung auf IP-Ebene wurden allerdings zusätzlich etwa 3 Millionen Domains von unbeteiligten Dritten gesperrt.

Die nun öffentlich gewordene 10-seitige Dokumentation eines Verwaltungsstreitverfahrens zwischen dem Webhoster Julian Kornberger und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskriminalamt (BKA), behandelt das Thema Datenschutzrecht bei den geplanten Sperrungen von Webseiten. Aus den Unterlagen wird unter anderem deutlich, dass die deutschen Internet-Provider vom BKA dazu angehalten waren, eine technische Zensurinfrastruktur für deutsche Internetnutzer aufzubauen. Diese ist nun beim BKA und auch bei den Providern einsatzbereit. Laut BKA kann »die Fachabteilung [...] jederzeit loslegen.« Die Infrastruktur zur Sperrung wurde bereits ausgiebig mit Hilfe von Testdaten in internen Netzwerken getestet.

In dem Verfahren konnte die angestrebte Offenlegung der Sperr-Verträge nicht erwirkt werden, da der Wirkbetrieb der Sperren noch nicht aufgenommen wurde und die Internet-Provider noch keine Sperrlisten vom BKA erhalten haben. Gestützt ist diese Aussage allerdings lediglich durch eine Bitte des Bundesinnenministeriums. Ob die Sperr-Verträge nun tatsächlich zum Einsatz kommen, hängt nur von den Anweisungen der Bundesregierung ab. Eine Annullierung konnte nicht erwirkt werden, die Verträge bleiben weiterhin in Kraft.

Geht es nach der Jungen Union, werden die einsatzbereiten Infrastrukturen nicht nur zur “Bekämpfung” von Kinderpornographie genutzt. Sie hat kürzlich das Papier “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken” veröffentlicht. Neben einer Definition des Demokratieverständnisses und der Forderung, Extremismus durch Prävention und Repression zu bekämpfen, behandelt das Dokument auch die Rolle des Islams. In dem Kapitel „Kampf gegen islamistischen Terror – Herausforderung für die innere Sicherheit?“ fordert Dorothee Bär (MdB) »das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. “Access-Blocking”«, die Sperrung von Internetseiten, die »demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund« enthalten. In ihrem Beitrag schreibt sie, dass das Internet von Islamisten als Propagandaplattform mißbraucht wird. Dabei übersieht sie, dass der Unterschied zwischen Propaganda und politischer Information vom Standpunkt des Betrachters abhängt. Die Einstufung und Zensur von politisch unangenehmen Äußerungen ist eines der Merkmale einer Diktatur.

Die Piratenpartei Deutschland vertritt die Auffassung, dass die Demokratie unseres Landes und unsere Gesellschaft stark genug sein muss, es jedem Mitbürger zu erlauben, sich frei zu informieren und auch kontroverse Standpunkte zu beziehen. Diese uneingeschränkte Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind die Grundpfeiler unserer demokratischen Grundordnung.

Doch die bisherigen Wunschlisten von zu sperrenden Internetinhalten bilden erst den Anfang. Knapp 130 Teilnehmer trafen sich auf Einladung der Anti-Piraterie-Verbände GVU, SAFE und VAP kürzlich zum dritten Branchenforum “Prävention und Aufklärung”. Auf dieser Konferenz wurde auch erwähnt, dass man der illegalen Verbreitung urheberrechtlichen Materials durch die Sperrung von entsprechenden Anbieterseiten entgegentreten kann. In der jüngsten Vergangenheit wurde außerdem von verschiedenen Politikern der Wunsch geäußert, dass der Zugriff auf Webseiten, die sogenannte “Killerspiele” enthalten, verweigert werden muß.

Weitere Forderungen werden mit Gewißheit folgen und viele Internetseiten werden fälschlicherweise gesperrt. Doch schon bei der Betrachtung der genannten Beispiele, unter Beachtung der bereits funktionierenden Infrastruktur zur Sperrung von Webseiten, wird deutlich, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, dass Internet wie bisher zu nutzen. Es wird irgendwann nur noch ein Instrument des Staates sein, in dem den Bürgern der Zugriff auf die Information geboten wird, die für sie als legitim eingestuft werden.

Daniel Flachshaar, Bundespressekoordinator der Piratenpartei und Autor dieses Artikels meint: »Es war erschreckend für mich, all die aufgezählten Fakten zu recherchieren und dabei festzustellen, wie weit fortgeschritten die Zensurinfrastruktur in Deutschland bereits ist. Ich bin in der damaligen DDR geboren und aufgewachsen und mir wurde von Kindheit an erklärt, was ich zu lesen, zu denken und zu sagen habe. Ich bin dann vor 20 Jahren auf die Straße gegangen und habe in dieser Zeit täglich gegen das unterdrückende Regime demonstriert, damit ich den Rest meines Lebens in Freiheit verbringen kann. Und nun muß ich mit ansehen, wie meiner kleinen Tochter das gleiche Schicksal droht. In mir kocht die Wut.«

Quellen:

[1] https://secure.wikileaks.org/leak/vwg-wiesbaden-zugangssperren.pdf
[2] http://www.junge-union.de/media/info/pages/attachments/165004_Booklet_DLT09_Onlineversion.pdf
[3] http://bit.ly/6l6axp


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Piratenpartei begrüßt Angelika Beer als erfahrenes neues Mitglied on Nov23 2009

by Daniel Flachshaar | ˜ Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung – Veröffentlicht am 23.11.2009
Angelika Beer (cc)
Elf Jahre als Abgeordnete im Bundestag und fünf Jahre im Europaparlament, die Tätigkeiten als Mitbegründerin und ehemalige Bundesvorsitzende der GRÜNEN, sowie zahlreiche parlamentarische und außerparlamentarische Funktionen machen Angelika Beer zu einer der erfahrensten Frauen in der bundesdeutschen Politik. Ab sofort steht dieser Erfahrungsschatz den Piraten nach ihrem Beitritt zum Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei zur Verfügung.

Im zurückliegenden Wahlkampf hat sie die Piratenpartei bereits tatkräftig unterstützt und ihr am Tag der Wahl ihre Stimme gegeben. Anders als andere Politiker, die von einem Tag auf den anderen die Partei wechseln, hat sich Angelika Beer allerdings den Schritt, der Piratenpartei beizutreten, sehr gut überlegt. Sie hat sich dafür fast acht Monate Zeit genommen, weil sie nichts vom “Parteienhopping” hält. Inhaltlich fiel es Angelika Beer angesichts der Übereinstimmung mit den Kernthemen der Piratenpartei leicht, eine neue politische Heimat bei den Piraten zu finden. Die konsequent basisdemokratisch ablaufenden Entscheidungsprozesse mit all ihren Vor- und Nachteilen im politischen Alltag machten die Partei für sie zusätzlich attraktiv.
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Die in den letzten Jahren vor allem als außen- und sicherheitspolitische Expertin hervorgetretene Politikerin war stets auch als Menschen- und Bürgerrechtlerin aktiv. Bereits 1990 war sie Referentin für Menschenrechtsfragen und blickt damit auf beinahe 20 Jahre politische Tätigkeit in diesem Feld zurück. Für die Piratenpartei ist es deshalb auch ein besonderes politisches Kompliment, dass Angelika Beer Menschenrechtsfragen bei den Piraten als sehr gut aufgehoben betrachtet und sie freut sich auf ihre Mitarbeit.

Angelika Beer sprach am vergangenen Wochenende auf der “Demonstration gegen Rechtsextremismus” in Husum im Sinne der Piratenpartei. Dass sie dabei ganz offensichtlich die richtigen Töne anschlug, belegte der Beifall der Teilnehmer. Sie sagte unter anderem: »Jede und jeder der von unserer Demokratie nicht nur profitieren, sondern sie auch verteidigen will, ist aufgerufen, nicht nur von Zivilcourage zu reden, sondern Bündnisse zu suchen, um Zivilcourage zu praktizieren. Jedes Stück Demokratie, das wir nicht aktiv verteidigen, droht zu einer Grauzone zu werden, die die extreme Rechte versucht zu besetzen.«

Sie zitierte den schwedischen Schriftsteller Stieg Larsson, um die Menschen anzusprechen, die meinen, den Rechtsextremen ihre Existenzberechtigung aufgrund der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zubilligen zu können: »Die […] Demokratie baut im Kern auf einem einzigen Recht auf, nämlich der Meinungsfreiheit. Es ist das unveräußerliche Recht, zu sagen, zu denken und zu glauben, was man will. Dieses Recht gilt für alle Staatsbürger, vom primitivsten Neonazi bis zum Steine werfenden Anarchisten, und für alles was dazwischen liegt. [...] Diese Freiheit bedeutet jedoch nicht, dass alles erlaubt ist, wie es gewisse Meinungsfundamentalisten, vor allem pädophile und rassistische Gruppierungen, in der kulturpolitischen Debatte so gern ins Feld führen. Jede Demokratie hat ihre Grenzen, und die Grenzen der Meinungsfreiheit werden vom Pressegesetz geregelt. […] Es ist verboten, zu Verbrechen aufzufordern oder aufzuwiegeln. Es ist verboten, einen anderen Menschen in seiner Ehre zu beleidigen und zu verleumden. Und es ist verboten, gegen eine Volksgruppe zu hetzen. [...] Der Grundgedanke hinter dieser Gesetzgebung ist der, dass kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu schikanieren oder zu erniedrigen.«

Angelika Beer erinnerte an die traurige Kette rechtsextremistischer Straftaten von Solingen, Rostock, Lübeck und Mölln bis hin zu den allein im September 2009 begangenen 1.488 Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund, von denen 98 Gewalttaten waren. Die Waffenfunde bei Neonazis in Nordfriesland im Oktober 2009, bei denen u.a. sechs Maschinenpistolen sichergestellt wurden, unterstreichen, wie gewaltbereit und gefährlich die Rechtsextremen sind, so Angelika Beer. Die Morddrohungen einer besonders radikal agierenden Neonazibande gegen einen Jugendlichen aus Aachen oder den lebensgefährlichen Angriff auf einen Schwarzafrikaner in Hamburg vor wenigen Tagen sprach sie genauso an wie den Vorfall, der zur Demo in Husum führte. Jugendliche auf dem Heimweg wurden in Husum von Rechtsextremen angegriffen.


Angelika Beer - Demo (cc)

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Interview mit Jens Seipenbusch: Danke an die Netzgemeinde! on Okt17 2009

by Fabio Reinhardt | ˜ Kommentare deaktiviert

Hallo Jens. CDU/CSU und FDP haben sich in punkto Innere Sicherheit auf ein gemeinsames Koalitionspapier geeinigt, welches unter anderem die vorläufige Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes vorsieht. Ist dies als ein Erfolg zu werten? Wenn ja, ist dieser maßgeblich der Durchsetzungsfähigkeit der FDP zu verdanken? Worin siehst du dabei den Beitrag der Piraten oder der Netzgemeinde?

Jens Seipenbusch: Sicherlich ist die Abkehr der CDU vom unseligen
Zugangserschwerungsgesetz ein Erfolg für die Piratenpartei und die
Netzgemeinde allgemein. Ohne den mutigen Einsatz über die letzten Monate müsste die CDU hier nicht den geordneten Rückzug antreten. Die FDP hat sich in den vergangenen Monaten dabei nicht herausragend engagiert, insofern kann sie diesen Erfolg sicher nicht für sich verbuchen. CC-BY Rainer Klute Die CDU kann erleichtert sein, dass sie nun den totalen Gesichtsverlust vermeiden kann, indem sie es auf einen Kompromiss mit der FDP schiebt.

In einem Jahr soll neu evaluiert werden. Was gibt es während dieser Zeit für Piraten und Netzgemeinde zu tun?

Jens Seipenbusch: Ich denke, dass dieses Gesetz letztlich ohnehin zum Scheitern verurteilt war und ohne den Wahlpopulismus der Frau von der Leyen wäre es gar nicht soweit gekommen.

Wir werden in diesem Jahr weiterhin zeigen müssen, dass Internetsperren kein geeignetes Mittel zur Rechtsdurchsetzung im Internet sind, sondern uns nur in Richtung eines Zensurregime bringen. Damit werden die Versuche des Staates, das Internet unter seine Kontrolle zu bringen aber längst nicht beendet sein und dort werden wir sehr wachsam sein müssen, auch auf EU-Ebene. Wir dürfen jetzt über diesen Rückzug beim Zugangserschwerungsgesetz auch nicht allzusehr erleichtert sein, und uns insbesondere nicht von den grundlegenden Weichenstellungen ablenken lassen, z.B. dem Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Gestz zur Vorratsdatenspeicherung wird laut Papier ebenfalls überarbeitet. So ist eine Nutzung der gespeicherten Daten nur noch in besonders schweren Fällen möglich. Auch im Bereich der Online-Durchsuchung meldet die FDP Fortschritte, so müsse zukünftig jede Durchsuchung von einem Richter des Bundesgerichtshofs genehmigt werden. Wie bewertest du diese Vereinbarungen?

Jens Seipenbusch: Dies ist aus meiner Sicht kaum eine Verbesserung zum Status Quo und ist insbesondere nicht das, wofür wir kämpfen. Ich frage mich ernsthaft, wie die FDP an einer Veranstaltung wie der Großdemonstration ‘Freiheit statt Angst’ teilnehmen kann und dann nicht kompromisslos gegen die Datenspeicherung auf Vorrat vorgeht. Der Punkt ist doch gar nicht, wer wie Zugang zu diesen Daten hat, sondern dass diese gar nicht erhoben werden dürfen! Solange die Telekommunikationsdaten aller 80 Millionen Deutschen und in Deutschland lebenden anlasslos auf Vorrat gespeichert werden müssen, solange müssen wir von einer Umkehrung der Unschuldsvermutung reden, solange ist Jeder ein Verdächtiger. Zur Vorratsdatenspeicherung gibt es nur eine Antwort: Abschaffen und zwar sofort. Sich auf die EU-Direktive zu berufen ist ein Zeichen von Schwäche oder Kalkül. Von dieser EU, die nicht auf wirklich demokratischen Füßen steht, darf man sich nicht seine Bürgerrechte beschneiden lassen.

Zum Thema Urheber- und Patentrecht sind nach den vorliegenden Informationen keine nennenswerten Fortschritte geplant. Was fehlt dir an dem Koalitionspapier?

Jens Seipenbusch: Es war doch von vorneherein klar, dass die FDP weiter ihren Kurs fahren würde, die Gewinne zu privatisieren und die Verluste zu kommunalisieren. Dies gilt auch bei diesen Feldern, die im jetzigen Übergang zum Informationszeitalter neu gestaltet werden müssen. Mit CDU und FDP wird es nicht die von uns geforderten bürgerfreundlichen Anpassungen hinsichtlich neuer Medien und dem Umgang mit der Wissensgesellschaft geben. Es ist zu befürchten, dass der Abmahnwahn in Deutschland weiterhin floriert und dass sich die Situation im weltweiten Urheberrechtskrieg mangels zukunftsweisender Politik weiter zuspitzen wird. Darunter werden viele zu leiden haben. Daher werden wir weiterhin gegen Patente auf Pflanzen, Tiere, Saatgut, Software und Geschäftsmodelle kämpfen und ein modernes, bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einfordern.

Vielen Dank für das Interview, Jens.

Das Interview wurde geführt von Fabio Reinhardt und Robert Sarnighausen am 17.10.2009.


linkesocke: @schaetzer Ich habe übrigens bei den Pollern an Altstadtgassen also Anwohnerstraßen gedacht!

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linkesocke: @schaetzer Leider in Lübeck keine 1a Einnahme Quelle. Schlagzeilen aus letztem Jahr lautete glaube ich das der Bereich nicht kostendeckend!

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......................., dass es in Deutschland weder eine Demokratie, noch ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information, welches dem Volk durch das GG zugebilligte wird, gibt. Unsere Volksvertreter interessiert das nicht im mindesten, schlimmer noch, es wurden nämlich alle Mitzeichner, die die Petition gegen die Zensur unterzeichnet haben, als Gegner gegen ein Gesetz, welches die Kinderpornographie verhindert vertuscht, dargestellt.

......................., dass Wahlen nichts ändern. Sonst wären Sie längst verboten.

das Anleitung zum Bomben selber bauen, oder selber Bomben bauen, meistens nur "SEO" sind



Moritz Heimann
Moritz Heimann: „Nach längerer Gewöhnung an die Ehe werden eines Tages die Frauen wieder Mädchen - nur dass sie nicht mehr auf eine Hochzeit warten.“
von zitate-online.de
Nicolas Chamfort
Nicolas Chamfort: „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
von zitate-online.de